Politik & Gesellschaft · Bregenz, 2. Oktober 2026
Bildquelle: Stadler
Mit drei gemeinsamen Anliegen an den Bund ist die Landesverkehrsreferentenkonferenz am 2. Oktober 2026 in Bregenz zu Ende gegangen. Die Verkehrsreferentinnen und -referenten der Bundesländer stimmten sich zu einem sichereren öffentlichen Raum, zum konsequenteren Vorgehen gegen Suchtgift im Straßenverkehr und zur Widmung von Strafgeldern auf Landesstraßen B ab. Für Oberösterreich nahm Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner teil. Die Länder setzen damit auf ein geschlossenes Auftreten gegenüber dem Bund – bei Verkehrssicherheit, öffentlichem Verkehr, Verkehrsrecht und Infrastruktur.
Drogen am Steuer: Oberösterreich drängt auf rasche Feststellung
Ein zentrales Anliegen Oberösterreichs war die vereinfachte Feststellung einer Suchtgiftbeeinträchtigung im Straßenverkehr. Die Länder bekräftigten ihre bereits mehrfach erhobene Forderung, die bestehenden Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Wer unter Suchtgifteinfluss ein Fahrzeug lenkt, gefährdet sich selbst und andere.
Konkret soll die derzeit notwendige klinische ärztliche Untersuchung durch eine Beurteilung durch geschultes Personal der Bundespolizei ersetzt oder zumindest als Alternative ermöglicht werden. Zugleich sollen geeignete Speicheltestmethoden und -geräte rasch überprüft und eingeführt werden. Geprüft wird auch ihre gesetzliche Verankerung als primäres Feststellungsmedium. Ziel ist, dass Exekutive und Behörden – wie bei Alkoholkontrollen – auch bei Suchtgift über praxistaugliche und schnelle Verfahren verfügen.
Sicherer öffentlicher Raum für Frauen und Kinder
Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, wie öffentliche Räume und öffentliche Verkehrsmittel sicherer werden können. Im Fokus stehen Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt und Belästigung von Kindern und Frauen. Öffentliche Verkehrsmittel müssen für alle Menschen sicher und angstfrei nutzbar sein.
Die Verkehrsreferentenkonferenz unterstützt dazu den Beschluss der Landesfamilienreferentenkonferenz, bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln und zusätzliche Schritte zu prüfen. Dazu zählen Schulungen für das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln, Sensibilisierungsmaßnahmen und die Stärkung der Zivilcourage, damit Zeuginnen und Zeugen eher einschreiten.
Strafgelder auf Landesstraßen: Erhalterprinzip gefordert
Bei der Strafgeldwidmung auf Landesstraßen B fordern die Länder die Beseitigung der Ausnahmebestimmung in § 100 Abs. 7 StVO. Strafgelder sollen künftig nach dem Erhalterprinzip dort eingesetzt werden, wo die Verantwortung für Betrieb, Erhaltung und Sicherheit der Straßen liegt. Da die Länder diese Straßen erhalten, sollen die dort eingehobenen Mittel auch in die Infrastruktur zurückfließen.
Länder stimmen sich eng ab
Die Bundesländer kennen die Herausforderungen vor Ort genau. Die Landesverkehrsreferentenkonferenz dient als Plattform, um Erfahrungen regelmäßig auszutauschen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Dieses Miteinander der Länder stärkt ihre Position gegenüber dem Bund.
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Landesverkehrsreferentenkonferenz 2026 — auf einen Blick
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